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  • 18. April 2016

Zusammenveranlagung mit Ehegatten im Pflegeheim trotz neuer Lebensgemeinschaft möglich

Die Zusammenveranlagung mit einem – krankheitsbedingt – im Pflegeheim lebenden Ehegatten ist auch dann möglich, wenn der Steuerpflichtige mit einer neuen Lebensgefährtin zusammenlebt. Das FG vertrat die Auffassung, das kein dauerndes Getrenntleben vorlag, weil die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht durch den Aufenthalt im Pflegeheim aufgehoben war, weil dieser krankheitsbedingt und damit aufgrund zwingender äußerer Umstände erfolgte. Daran ändere auch die neue Lebensgemeinschaft des Steuerpflichtigen nichts, weil sich der Tatbestand des „nicht dauernd Getrenntlebens“ nicht auf vorhandene Beziehungen eines Ehegatten zu anderen Personen, sondern auf die räumliche, persönliche und geistige Beziehung zum dem anderen Ehegatten beziehe.

(BRM – 472156)

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