City-Steuerberatung Ihr Steuerberater in Hamburg

News


  • 23. November 2015

Vertrauen auf die Auskunft der Hausbank reicht nicht

Die Geschäftsführer der X- GmbH leisteten für eine Investition eine Anzahlung von 120.000€ an den Lieferanten, ebenfalls eine GmbH. Zuvor hatten sie sich bei ihrer Hausbank über die Solvenz des Lieferanten erkundigt und die Auskunft erhalten, dass „nichts Negatives bekannt“ sei. Die Auslieferung des Wirtschaftsgutes sollte in 5 Monaten erfolgen. Die Lieferanten-GmbH fiel jedoch noch vor der Auslieferung in Insolvenz. Die Anzahlung wurde damit wertlos und als Folge daraus fiel die X-GmbH selbst in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter verklagte die Geschäftsführer wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten. Die Geschäftsführer verteidigten sich mit der nachgewiesenen Anfrage bei der Hausbank und der erhaltenen positiven Auskunft. Das OLG Koblenz sah in dem Verhalten der Geschäftsführer, die ohne Besicherung bloß auf die Auskunft der Hausbank vertrauten und keine weiteren Recherchen unternahmen, tatsächlich einen groben Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten und verurteilte einen der Geschäftsführer zum Schadensersatz. Die beiden übrigen Geschäftsführer wurden freigesprochen, da sie zugleich Gesellschafter der GmbH waren und somit keine Pflichtverletzung gegen sich selbst begehen konnten.

(BRM – N2115)

Leave a Comment

Loading