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  • 17. Mai 2016

Verluste aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen

Das FG Hamburg hat entschieden, dass Verluste aus der Veräußerung eines unentgeltlich erworbenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft steuerlich zu berücksichtigen sind, sofern der Rechtsvorgänger den Anteil mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben und gehalten hat (25.11.2015 – 2 K 258/14).

Im konkreten Fall hatte der Stpfl. bereits wenige Tage, nachdem der Anteil am Stammkapital einer GmbH auf ihn übertragen wurde, diesen an eine Kapitalgesellschaft veräußert, deren Alleingesellschafter er selbst war. Die Differenz zwischen dem geringen Veräußerungserlös und den ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung machte er als Veräußerungsverlust gem. § 17 Abs. 2 EStG geltend. Das FG hat die Revisionzugelassen.
(BRM – 309912)

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