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  • 12. November 2015

Verfahren wegen Steuerhinterziehung bereits bei verspäteter Abgabe von USt-Voranmeldungen

Die Gangart der Finanzverwaltung wird härter. Nach den vor kurzem auf einer Fachveranstaltung erhaltenen Informationen sind schon bei einer verspäteten Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden. Ob dies dann erfolgreich ist oder nicht – vermutlich wird es am „Vorsatz“ fehlen, gerade wenn die Verspätung nur eine kurze Zeit betrifft – ist letztlich doch zweitrangig, denn der Aufwand des Rechtsschutzes ist ja immer erheblich. Deshalb sollte man diese Hinweise ernst nehmen und die Buchhaltungsunterlagen so rechtzeitig beim Steuerberater abgeben, dass eine fristgerechte USt-Voranmeldung erfolgen kann.

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