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  • 7. April 2016

Überschreiten der 15%-Grenze führt nicht immer zu anschaffungsnahen Herstellungskosten

Vielmehr kann eine Einzelfallbeurteilung zu einem steuerlich günstigeren Ergebnis führen. So hat das FG Düsseldorf entschieden, dass Aufwendungen des Vermieters für die Beseitigung von Schäden, die nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht wurden, trotz Überschreiten der 15%-Grenze als sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden können. Im entschiedenen Fall übernahm der Erwerber der Eigentumswohnung auch das Mietverhältnis. Nach einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter (neuem Eigentümer) kündigte die Mieterin und hinterließ die Wohnung in einem sehr beschädigten Zustand. Die Aufwendungen zur Beseitigung der Schäden betrugen 20.000€ und damit im konkreten Fall mehr als 15% der Anschaffungskosten. Entgegen der Auffassung des Finanzamtes gab das Finanzgericht dem Vermieter Recht, da er die Wohnung in einem mangelfreien Zustand erworben hatte.

(BRM – N1216)

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