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  • 12. Januar 2016

Steuerschätzung: Wer nicht redet muss zahlen

Wenn Gründer in der Startphase nicht gleich erfolgreich sind, sondern sich irgendwie durchwursteln und dabei auf Steuerschätzungen in der Post nicht reagieren, weil ja kein Gewinn entstanden ist, haften sie persönlich auch für die Steuerschulden ihrer UG oder GmbH und müssen zahlen (VG Koblenz). Da ist es schon besser, mit dem Finanzamt zu reden oder einen Steuerberater einzuschalten, bevor die Fristen abgelaufen sind.

(BRM-I0116)

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