Nach 30 – 40 Jahren ist bei vermieteten Immobilien in aller Regel die Fremdfinanzierung abgeschlossen und auch die Abschreibung der Anschaffungskosten des Gebäudes weitgehend vollzogen. Wenn dann auch noch der Spitzensteuersatz des Eigentümers höher ist, als der der Kindern, führt der Wegfall von Zinsaufwendungen und AfA zu einer deutlichen Erhöhung der Steuerbelastung der Mieteinkünfte. Hier kann man darüber nachdenken, die Mieterträge auf das Kind mit niedrigerer Steuerbelastung zu übertragen und dabei auch noch das AfA-Volumen neu zu reaktivieren. Hierfür stehen vier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. (BRM – IW0415)