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  • 30. November 2015

Scheiden tut weh …

… besonders, wenn man auch noch „versehentlich“ die Steuerschulden des Ex-Partners mitbezahlt hat. Dazu kann es leichter kommen als man denkt: Solange das Finanzamt nicht weiß, dass die Eheleute nicht mehr zusammen zu veranlagen sind, kann es davon ausgehen, dass ein Ehegatte, der Vorauszahlungen leistet, die Steuerschulden BEIDER begleichen will: Im Streitfall war die Ehe vor Erlass des Vorauszahlungsbescheides und zum Zeitpunkt der vom Ehemann geleisteten Vorauszahlungen bereits geschieden gewesen. Hiervon erfuhr das Finanzamt zwar erst im Nachhinein, aber noch bevor der Einkommensteuerbescheid erlassen wurde und rechnete die vom Ehemann geleisteten Vorauszahlungen nur zur Hälfte an. Das Finanzgericht befand dies für Rechtens

(FG Schleswig-Holstein, 8.7.2014, 5 K 93/11).

Gegen die Entscheidung ist inzwischen Revision eingelegt.

Zahlt ein Ehegatte auf eine festgesetzte Gesamtschuld, so sollte er im Text der Überweisung oder besser noch in einem Anschreiben an das Finanzamt deutlich machen, dass sich die Zahlung nur auf seinen Anteil an der Gesamtschuld bezieht.

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