Solange „trautes Heim – Glück daheim“ gilt, denkt keiner an das Problem. Doch wenn nach Jahren die Ehe geschieden wird und der Vater des einen Ehepartners das „in guten Zeiten“ an beide geschenkte Grundeigentum wegen Störung der Geschäftsgrundlage zurückfordern will, um die vom Schwiegersohn oder Schwiegertochter beantragte Teilungsversteigerung zu verhindern, wird es schwierig. Der BGH hat unlängst in einem Beschluss aufgezeigt, wann welche Fristen gelten. (BRM-N5214)