Durch die Auflösung und Löschung einer GmbH im Handelsregister wird das Gesellschaftsverhältnis nicht beendet. Vielmehr wird die GmbH zu einer Liquidationsgesellschaft bis die Geschäfte abgewickelt sind (OLG Koblenz – 14.03.2016 – 14 W 115/16). Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn nach der Löschung noch Ansprüche geltend gemacht werden sollen.
(BRM – 991562)