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Parteifähigkeit der GmbH kann trotz Auflösung und Löschung im Handelsregister fortbestehen

Durch die Auflösung und Löschung einer GmbH im Handelsregister wird das Gesellschaftsverhältnis nicht beendet. Vielmehr wird die GmbH zu einer Liquidationsgesellschaft bis die Geschäfte abgewickelt sind (OLG Koblenz – 14.03.2016 – 14 W 115/16). Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn nach der Löschung noch Ansprüche geltend gemacht werden sollen.

(BRM – 991562)

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