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  • 19. November 2015

Mindestlohngesetz – es wird schneller Ernst als mancher denkt

Wer es immer noch nicht richtig glauben wollte, wird jetzt schon eines besseren belehrt: das Mindestlohngesetz ist da und es wird inzwischen auch schon geprüft. Da es sich nicht um eine steuerliche Außenprüfung handelt, sind die Abläufe auch anders:

– Die Prüfungen können durch den Zoll ohne Vorankündigung durchgeführt werden

– Die Behördenmitarbeiter dürfen die Personalien der in den Geschäftsräumen anwesenden Personen (auch der Kunden) überprüfen

– Auch Befragungen der Mitarbeiter sind erlaubt, um z.B. Ungereimtheiten aufzuklären oder zu erkennen

– Nur der Arbeitgeber selbst hat ein Auskunftsverweigerungsrecht, nicht die Mitarbeiter

– Natürlich besteht ein Einsichtsrecht in alle im Betrieb vorhandenen Unterlagen, insb. Arbeitsverträge, Lohn- und Meldeunterlagen usw.

– Ein zielgerichtetes Suchen oder Öffnen von Schränken und Schubladen ist grds. jedoch nur nach richterlichem Beschluss möglich, sofern nicht „Gefahr im Verzug“ vorliegt.

Wir können allen Unternehmen nur raten, die Vorschriften, auch wenn sie teilweise komplex sind, zu beachten. Wer sich noch nicht mit den Details befasst hat und nicht Gefahr laufen will, sollte schnellstens den Steuerberater um Rat fragen. (BRM – N2415)

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