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  • 27. April 2016

Kürzung der Bezüge von Organmitgliedern in der Krise – strahlt die Regelung im Aktienrecht auf den GmbH-Geschäftsführer aus?

Dass es im Verlauf eines Unternehmens zu Krisen kommen kann, hat der Gesetzgeber erkannt und in § 87 AktG ausdrücklich die Möglichkeit zur einseitigen Herabsetzung der Vorstands- vergütung gestattet. Fraglich war bisher, ob diese Vorschrift auch Ausstrahlungswirkung auf die Vergütung des GmbH-Geschäftsführers hat. Mit dem Urteil vom 27.10.2015 (BGH – II ZR 296/14) hat der BGH von seiner im Jahre 1992 vorgezeichneten Linie Abstand genommen (BGH, Urteil v. 15.06.1992 – II ZR 88/91), die aktienrechtlichen Regeln auch für die GmbH entsprechend anzuwenden.

(BRM – 126563)

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