Bereits die Kenntnis einschlägiger Medienberichte über den Ankauf einer Steuer-CD kann die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige sperren, selbst wenn zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärungen noch kein Ermittlungsverfahren gegen den Steuerpflichtigen eingeleitet worden ist. Es genügt bereits, dass der Täter mit der Entdeckung seiner Tat „rechnen muss“. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn in den Medienberichten erläutert wird, dass auf der CD Daten einer vom Steuerpflichtigen eingeschalteten Bank enthalten sind. Hat der Täter von den Medienberichten jedoch wenig oder nichts mitbekommen (z.B. wegen eines längeren Auslandsaufenthaltes), so ist er im Vorteil.
(BRM – N1416)