Die Zugehörigkeit eines Kindes zum Haushalt eines Alleinstehenden ist unwiderlegbar, wenn es dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Dies gilt auch dann, wenn das Kind tatsächlich in einer eigenen Wohnung außerhalb der Wohnung des Elternteils wohnt. Als erfreuliche Konsequenz kann der Alleinstehende den Haushaltsfreibetrag nach § 24b Abs. 2 EStG in Anspruch nehmen.
(BFH, 5.2.2015, III R 9/13)