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  • 15. November 2015

Eine Nebenbeschäftigung ist nicht immer sozialversicherungsfrei

Die Zahl der Mehrfachbeschäftigten steigt seit Jahren an – zur Zeit haben mehr als 2 Mio. Menschen in Deutschland mehrere Jobs. Dabei hört man oft, dass eine Nebenbeschäftigung sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei sei, wenn sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ausgeübt wird. Dies gilt jedoch nur für die zuerst aufgenommene geringfügige Beschäftigung. Kommt eine weitere Nebenbeschäftigung hinzu, ist diese auf die Hauptbeschäftigung anzurechnen und wird damit sozialversicherungs- und auch lohnsteuerpflichtig. Arbeitgeber sollten bei jeder Einstellung eines geringfügig Beschäftigten prüfen und sich absichern, ob bereits eine Nebenbeschäftigung besteht, sonst müssen sie mit der Haftung für die entgangenen Sozialversicherungsbeiträge (auch Arbeitnehmerantei) und Lohnsteuer rechnen. Dann kommt die Nebenbeschäftigung teuer zu stehen. … (BRM – NSF0115)

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