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  • 17. März 2016

Disproportionale Gewinnverteilung zur Nutzung von steuerlichen Verlusten beim Gesellschafter

Derartige Bestimmungen, wonach ein Gesellschafter einen höheren oder niedrigeren Anteil am Gewinn erhält, als es seinem Kapitalkonto entspricht, sind grundsätzlich anzuerkennen, wenn sie sachlich begründet und rechtswirksam vereinbart sind. Typischerweise handelt es sich um Fälle, wo ein Gesellschafter durch überproportionalen Einsatz deutlich mehr zum Erfolg der Gesellschaft beiträgt, als es seinem Anteil am Kapital entspricht. Aber auch zur Nutzung von vorhandenen Verlusten auf Gesellschafterebene sind solche Vereinbarungen denkbar; hier sollte man bei der Form und Zeitablauf jedoch besonders umsichtig sein, um die Problematik des Gestaltungsmissbrauches zu vermeiden.

(BRM – N 4915)

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