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  • 24. Juli 2015

Bürokratieentlastungsgesetz – Anhebung von Grundendlastungsbetrag, Kinderfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Schwellenwerte für Buchhaltungspflicht

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz, welches am 18.6.2015 vom Bundestag beschlossen wurde und am 10.7.2015 die Zustimmung des Bundesrates erhielt, erhöhen sich

der Grundendlastungsbetrag für Alleinstehende mit Kind
– ab 2015 auf 1.908€

der Kinderfreibetrag
– in 2015 auf 2.256€
– in 2016 auf 2.304€

der Unterhaltshöchstbetrag
– in 2015 auf 8.472€
– in 2016 auf 8.652€

die Schwellenwerte für die Buchführungsgrenzen (§ 241a S.1 HGB und § 141 AO)
– für Umsatzerlöse auf 600.000€ statt bisher 500.000€
– für den Jahresüberschuss auf 60.000€ statt bisher 50.000€

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