Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz, welches am 18.6.2015 vom Bundestag beschlossen wurde und am 10.7.2015 die Zustimmung des Bundesrates erhielt, erhöhen sich
der Grundendlastungsbetrag für Alleinstehende mit Kind
– ab 2015 auf 1.908€
der Kinderfreibetrag
– in 2015 auf 2.256€
– in 2016 auf 2.304€
der Unterhaltshöchstbetrag
– in 2015 auf 8.472€
– in 2016 auf 8.652€
die Schwellenwerte für die Buchführungsgrenzen (§ 241a S.1 HGB und § 141 AO)
– für Umsatzerlöse auf 600.000€ statt bisher 500.000€
– für den Jahresüberschuss auf 60.000€ statt bisher 50.000€