Seit Jahresbeginn 2015 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Abrechnung von Betriebsveranstaltungen. Viel ist darüber inzwischen geschrieben worden. Die Ausführungen dazu füllen mittlerweile Bände – hier nur (unvollständig) die wichtigsten Punkte:
– Der bisherige Freigrenze von 110€ ist zu einem Freibetrag von 110€ geworden
– Der Freibetrag wird nur für Arbeitnehmer, nicht für private Begleitpersonen, gewährt
– Allerdings erhöhen die privaten Begleitpersonen den Divisor für die Kosten pro Person
– Die Kosten für die private Begleitperson werden sodann dem Arbeitnehmer zugerechnet
– Der 110€-Freibetrag darf maximal für zwei Betriebsveranstaltungen angewandt werden
– Nehmen einzelne Arbeitnehmer an mehr als zwei Veranstaltungen teil, so hat der Arbeitgeber bezüglich dieser Arbeitnehmer das Wahlrecht, für welche Veranstaltungen er den Freibetrag nutzen will
(BRM – 148374)