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  • 12. April 2016

Betriebsveranstaltungen auf Kosten des Fiskus?

Seit Jahresbeginn 2015 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Abrechnung von Betriebsveranstaltungen. Viel ist darüber inzwischen geschrieben worden. Die Ausführungen dazu füllen mittlerweile Bände – hier nur (unvollständig) die wichtigsten Punkte:
– Der bisherige Freigrenze von 110€ ist zu einem Freibetrag von 110€ geworden
– Der Freibetrag wird nur für Arbeitnehmer, nicht für private Begleitpersonen, gewährt
– Allerdings erhöhen die privaten Begleitpersonen den Divisor für die Kosten pro Person
– Die Kosten für die private Begleitperson werden sodann dem Arbeitnehmer zugerechnet
– Der 110€-Freibetrag darf maximal für zwei Betriebsveranstaltungen angewandt werden
– Nehmen einzelne Arbeitnehmer an mehr als zwei Veranstaltungen teil, so hat der Arbeitgeber bezüglich dieser Arbeitnehmer das Wahlrecht, für welche Veranstaltungen er den Freibetrag nutzen will

(BRM – 148374)

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