City-Steuerberatung Ihr Steuerberater in Hamburg

News


  • 4. Mai 2016

Beteiligung von Minderjährigen an einer GbR – fehlende Genehmigungsfähigkeit

Bei einer mit minderjährigen Kindern gegründeten GbR, der die Eltern einen erheblichen Vermögenswert zuwenden, überwiegen die Nachteile für den Minderjährigen die Vorteile der Zuwendung, wenn

– das Kind die volle Verfügungsmacht über das Vermögen voraussichtlich erst in 30 Jahren erhält
– das Kind sich das übertragene Vermögen auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss
– das Kind bei einer späteren Eheschließung den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages gerecht werden muss
– der die Gesellschaft verwaltende Elternteil von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist und zur Veräußerung und Belastung von Immobilien ohne Zustimmung des Kindes befugt ist
– dem verwaltenden Elternteil für seine Tätigkeit eine Vergütung versprochen wird.

Als Konsequenz fehlt es an der Genehmigungsfähigkeit des Gesellschaftsvertrages und dies führt damit zur Unwirksamkeit.
(BRM – 547781)

Leave a Comment

Loading