City-Steuerberatung Ihr Steuerberater in Hamburg

News


  • 13. November 2015

Auslandsstudium – teuer, aber vielleicht auch steuerlich „lukrativ“

Ein Auslandsstudium ist teuer, das weiß oder ahnt man. Aber es kann durch die Festsetzung der Kosten als vorweggenommene Werbungskosten zu interessanten steuerlichen Ergebnissen führen. Denn wenn man noch einen Wohnsitz bei seinen Eltern hat und dabei die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllt, kommen neben den tatsächlichen Kosten für Fahrten an den Studienort und die dortige Miete auch die pauschalierten Tagessätze für Verpflegung in Betracht. Diese betragen beispielsweise für Dänemark 62€ und daraus werden dann im Laufe von 4 Jahren Werbungskosten von mehr als 60.000€. Zumindest das erste Jahresgehalt nach dem Examen dürfte damit weitgehend steuerfrei bleiben, was eine Steuerersparnis von mehr als 20.000€ bedeutet. Aber: der Teufel steckt im Detail, denn bloß die amtliche Meldung des Wohnsitzes bei den Eltern reicht für die Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung nicht aus. Es gibt aber verschiedene Wege, die Anerkennung zu erlangen. … (DTE – 0215)

Leave a Comment

Loading