Aufwendungen für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz sind haushaltsnahe Dienstleistungen
… und sind damit für die Ermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG qualifiziert. Sie werden im Bereich des Haushaltes erbracht, auch wenn die Notrufzentrale sich außerhalb des Haushaltes befindet.
(BRM – 413994)