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  • 13. April 2016

Aufwendungen für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz sind haushaltsnahe Dienstleistungen

… und sind damit für die Ermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG qualifiziert. Sie werden im Bereich des Haushaltes erbracht, auch wenn die Notrufzentrale sich außerhalb des Haushaltes befindet.
(BRM – 413994)

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