City-Steuerberatung Ihr Steuerberater in Hamburg

News


  • 29. April 2016

Aufwendungen einer Schuhverkäuferin für die Anschaffung von Schuhen sind keine Werbungskosten

Was das FG Münster entschieden hat, lässt sich beliebig auf fast alle Branchen übertragen: auch wenn die Schuhverkäuferin verpflichtet ist, während der Arbeitszeit Schuhe ihres Arbeitgebers zu tragen, so sind die Aufwendungen dafür dennoch nicht als Werbungskosten anzuerkennen.

(BRM – 410034)

Leave a Comment

Loading