Eltern haben auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sich das Kind während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält und seinen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält. Dies galt in dem vom BFH entschiedenen Fall auch, obwohl der Sohn seinen Wohnsitz vom Inland an seinen Studienort in China verlegt hatte und nur während der Semesterferien für jeweils ca. 6 Wochen nach Deutschland zurückkehrte.
(BRM-HA1115)