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  • 20. April 2016

Altersdiskriminierende Kündigung auch im Kleinbetrieb unwirksam

Ist bei einer Kündigung eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters zu vermuten (hier: Hinweis auf „Pensionsberechtigung“ im Kündigungsschreiben) und gelingt dem Unternehmer nicht, diese Vermutung zu widerlegen, so ist die Kündigung – auch im Kleinbetrieb – wegen Diskriminierung unwirksam.

(BRM – 481201)

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