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  • 21. März 2016

Abzinsungsrisiko bei unverzinslichen Gesellschafterdarlehen

Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften werden ertragssteuerlich anerkannt, allerdings ist eine einkünfteerhöhende Abzinsung mit 5,5% in der Steuerbilanz der Kapitalgesellschaft durchzuführen. Dies kann bei längeren Laufzeiten zu beachtlichen Hinzurechnungen führen. Die Abzinsung kann jedoch vermieden werden, wenn für die Ausreichung des Darlehens eine geringfügige Verzinsung (nach h.A. genügt bei dem derzeitigen Zinsniveau eine Verzinsung von 1% oder sogar weniger) vereinbart wird. Besondere Regelungen sind zu beachten, wenn für ein in der Vergangenheit zinslos gewährtes Darlehen nun eine niedrige Verzinsung eingeführt werden soll.

(BRM – N 4915)

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